Wann dürfen Sie laut Verkehrsregeln Nebelscheinwerfer verwenden?
Die Beleuchtungsausrüstung (SRT) des Autos ist ein wichtiger Bestandteil der Gewährleistung der Sicherheit beim Fahren auf öffentlichen Straßen. Die Nomenklatur der an einem bestimmten Fahrzeug installierten Signalleuchten wird durch internationale Normen geregelt und von den Entwicklern im Rahmen der Vorschriften festgelegt. Die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit und korrekte Anwendung der Service Station liegt beim Fahrer des Fahrzeugs.
Straßenverkehrsordnung für den Einsatz von Lichttechnik
Die Verwendung von Fahrzeugbeleuchtung wird nicht nur durch die Straßenverkehrsordnung, sondern auch durch die „Grundlegenden Bestimmungen für die Zulassung von Fahrzeugen“ sowie GOST 33997-2016 geregelt, die die aufgehobene GOST R 51709-2001 ersetzten.Der neue Standard regelt im Gegensatz zum alten nur die Installation zusätzlicher Beleuchtungsgeräte, wobei das Vorhandensein der wichtigsten im Ermessen der Entwickler liegt. Auch allgemeine Fahrzeugsicherheitshinweise sind im Technischen Regelwerk TR TS 018/2011 geregelt.
Maße
Gemäß Abschnitt 19 des SDA muss der Fahrer enthalten Parklicht, wenn er bei eingeschränkter Sicht anhält oder auf dem Parkplatz steht. Beim Fahren verlangen die Regeln, dass Sie die Abmessungen nur auf Anhängern einschalten.
Konstruktiv müssen die Markierungslichter hinter und vor einem Radfahrzeug (WTC) von einer Steuerung aus eingeschaltet werden, und auch die Spannungsversorgung der Lichter zur Beleuchtung der hinteren Zustandsnummer des Autos muss damit kombiniert werden. In der Praxis wird auch das Abblendlicht mit demselben Schalter eingeschaltet. Dieser Moment wird nicht durch die Regeln geregelt, aber in GOST gibt es eine Klausel, in der die Verpflichtung einer solchen Kombination vorgeschrieben ist. Die Norm schreibt auch den Einbau von Seitenlichtern vor, wenn die Armaturenbrettbeleuchtung des Autos eingeschaltet ist, aber diese Anforderung ist nicht streng festgelegt.

Ohne die Zündung der Abmessungen kann das Abblend- oder Fernlicht nur eingeschaltet werden, um kurzzeitige Signale durch Blinken oder schnelles Schalten in die Nähe zu geben.
Hintere Markierungen dürfen nicht rot und vordere Markierungen dürfen nicht weiß sein.. Dies gilt für alle lichtemittierenden Einrichtungen im Fahrzeug, sowohl Basis- als auch optionale. Die letzte Kategorie umfasst:
- Strahler;
- Suchscheinwerfer;
- Not-Aus-Leuchten.
GOST bezieht auch andere Beleuchtungsgeräte in dieses Konzept ein.
Abblendlicht
Die Straßenverkehrsordnung sieht die Aktivierung des Abblendlichts während der Fahrt vor:
- nachts (nach Sonnenuntergang);
- bei schwierigen Wetterbedingungen (Schnee, Nebel usw.);
- in den Tunneln.
Tagsüber dürfen Abblendlichter als Tagfahrlicht verwendet werden (Tagfahrlicht).

Abblendlichtlampen werden gemäß Abschnitt 4.3 von GOST 33997-2016 geregelt, dann wird die Lichtstärke gemessen. Sie darf 750 Candela 34' oberhalb der optischen Achse (in der Figur als α angegeben) und 1500 Candela 52' unterhalb der optischen Achse nicht überschreiten.
Fernlicht
Die Verkehrsregeln erfordern die Einbeziehung des Fernlichts unter den gleichen Bedingungen wie das Abblendlicht, mit Ausnahme von Situationen:
- beim Fahren innerhalb der Siedlungsgrenzen auf der beleuchteten Straße;
- beim Fahren mit entgegenkommenden Fahrzeugen oder in anderen Situationen, in denen andere Fahrer geblendet werden können (z. B. ein in die gleiche Richtung vorausfahrender Fahrzeugführer durch die Rückspiegel).
In all diesen Situationen ist es notwendig, das Fernlicht auf das Abblendlicht umzuschalten.

Außerdem sehen die Vorschriften keine Verwendung von Fernlichtlampen als DRL (Tagfahrlicht) vor.
Sie können das Fernlicht gleichzeitig oder separat einschalten. Beide Scheinwerfer müssen gleichzeitig auf Abblendlicht geschaltet werden.
Die Lichtstärke des Fernlichts wird nach dem Einstellen des Abblendlichts gemessen und sollte entlang der Scheinwerferachse 30.000 Candela nicht überschreiten, um Fahrer entgegenkommender Fahrzeuge nicht zu blenden, wenn die Entfernung über die empfohlenen Verkehrsregeln von 150 Metern hinausgeht.
Wann man Nebelscheinwerfer verwendet
Die Verwendung dieser externen Beleuchtungslampen wird durch die SDA-Klausel „Nebelscheinwerfer“ (Abschnitt 19.4) eindeutig geregelt. Der Fahrer muss sie während der Fahrt einschalten:
- bei schwierigen Wetterbedingungen oder nach Sonnenuntergang in Kombination mit eingeschalteten Scheinwerfern im Abblend- oder Fernlichtmodus;
- als Tagfahrlicht statt Abblendlicht.
Am Fahrzeugheck montierte Nebelscheinwerfer können nur bei eingeschränkter Sicht eingeschaltet werden.

Nebelschlussleuchten dürfen nicht in Kombination mit Bremsleuchten verwendet werden. Ihr Design sorgt für ein helleres Leuchten als die vorderen. Beim Bremsen kann dies zu einer Blendung des in gleicher Richtung nachfolgenden Fahrers führen.
Nebelscheinwerfer einstellen gemäß den Anweisungen des Fahrzeugherstellers. Wenn keine Anweisung vorliegt, werden beim Einstellen die Normen von GOST 33997-2016 angewendet. Die Leuchtfarbe sollte weiß oder orange sein.
Mit welcher Art von Licht müssen Sie tagsüber gemäß den Verkehrsregeln fahren?
In dieser Hinsicht lassen die Regeln keine Abweichungen zu. Fahren Sie tagsüber mit Abblendlicht oder Tagfahrlicht (DRL). Als Tagfahrlicht können auch weiße Nebelscheinwerfer oder Einzelleuchten verwendet werden.

| Lichtanlage | Anwendung als Tagfahrlicht |
|---|---|
| Fahrlicht | Verboten |
| Abblendlicht | Erlaubt |
| Nebelscheinwerfer weiß leuchten | Erlaubt |
| Orangefarbene Nebelscheinwerfer | Verboten |
| Nebelschlussleuchten | Verboten |
| Blinker | Verboten |
| Maße | Verboten |
| Lampe zur Beleuchtung des staatlichen Kennzeichens (hinten) | Verboten |
| Separates Tagfahrlicht, das durch die Konstruktion der Maschine vorgesehen oder zusätzlich installiert und als Änderung der Konstruktion bei der Verkehrspolizei registriert ist | Erlaubt |
Es ist notwendig, DRL unabhängig vom Bewegungsgebiet einzuschalten - innerhalb der Siedlung oder außerhalb der Stadt.
Welche Scheinwerfer je nach Situation verwendet werden sollten
Andere reguläre Beleuchtungseinrichtungen schaltet der Fahrer abhängig von den tatsächlichen Bedingungen selbstständig ein. Ihre Verwendung in verschiedenen Situationen wird auch durch Verkehrsregeln geregelt.
Bei schlechter Sicht
Bei schlechten Sichtverhältnissen verlangt das Reglement, dass der Fahrer Folgendes aktiviert:
- bei Radfahrzeugen - Scheinwerfer im Abblend- oder Fernlichtmodus;
- auf Fahrrädern - Scheinwerfer oder Laternen.
Laternen können an Pferdekutschen angezündet werden, die Straßenverkehrsordnung regelt jedoch nicht deren obligatorische Anbringung.
Bei guter Sicht
Bei guten Sichtverhältnissen und einfachen Wetterverhältnissen am Tag reduziert sich der Einsatz von Beleuchtungseinrichtungen auf die Verwendung von Scheinwerfern im Abblendlichtmodus oder DRL (DRL).
Verkehr im Tunnel
Das Durchfahren eines Tunnels entspricht dem Fahren nach Sonnenuntergang oder bei eingeschränkter Sicht. Daher muss der Fahrer je nach Fahrzeugtyp die Scheinwerfer oder Lichter einschalten. Anhänger im Tunnel müssen Standlichter haben..

Nachts fahren
Die Verwendung von Beleuchtungsgeräten nach Sonnenuntergang wird durch die gleiche Klausel 19.4 der SDA geregelt. Der Fahrer muss die Scheinwerfer im Fern- oder Nahmodus und bei deren Abwesenheit das Licht einschalten. Abschnitt 19.4 erlaubt die Verwendung von Nebelscheinwerfern bei Nacht in Verbindung mit konventionellen Scheinwerfern, auch bei eingeschränkter Sicht.
Optionale Geräte wie Suchscheinwerfer und Suchscheinwerfer, Verkehrsregeln dürfen außerhalb von Siedlungen nur dann verwendet werden, wenn keine anderen Autos auf der Straße sind. Ansonsten ist die Blendgefahr extrem hoch, da sie das Licht in einem stark gebündelten Kegel abgeben. Ausnahmen sind Fahrzeuge von Sonderdiensten und in Sonderfällen. Die unbefugte Installation solcher Geräte ist ebenfalls verboten.

Und vor allem müssen die Beleuchtungsgeräte gemäß den oben genannten GOST in einwandfreiem Zustand sein, und die Hauptbestimmungen verbieten das Fahren mit nicht funktionierenden Licht emittierenden Geräten und sogar mit nicht eingestellten Scheinwerfern. Der Fahrer muss den Zustand der Geräte überwachen und erhöht damit die Sicherheit seiner eigenen und anderer Autobesitzer.
